Allgemeine Bedingungen und Konditionen

1. Identität und Kontaktangaben des Unternehmens

Louwers Mediagroep in Weert (NL)
und
Louwers Mediagroep am Oostkamp (B)

Louwers Mediagroep BV
Schatbeurderlaan 6
6002 ED WEERT
Nummer der Handelskammer: 13032407

Louwers Mediagroep BVBA
Kapellestraat 132/1 Gebäude-G
8020 Oostkamp
Ondernemingsnummer: 0466.871.886

2. Gültigkeit, Kenntnisnahme und Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

2.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote, Kostenvoranschläge, Auftragsbestätigungen, Rechnungen und Verträge, die sich auf die Dienstleistungen und/oder Produkte der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach belgischem Recht beziehen, und finden auf diese Anwendung. "LOUWERS MEDIAGROEP BVBA" und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht "LOUWERS MEDIA GROUP B.V." (nachstehend gemeinsam oder einzeln bezeichnet als "LOUWERS MEDIA GROUP"), und zwar unter Ausschluss jeglicher allgemeiner oder besonderer Bedingungen des Kunden.

2.2. Mit der Inanspruchnahme von LOUWERS MEDIAGROEP erklärt der Kunde, von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben und sie zu akzeptieren. LOUWERS MEDIAGROEP ist bestrebt, dem Kunden ausreichend Gelegenheit zu geben, die allgemeinen Bedingungen zu konsultieren und sie somit zu akzeptieren. Der Kunde kann die allgemeinen Bedingungen über die Website frei einsehen oder eine Kopie davon per E-Mail an info@louwersmediagroep.be anfordern.

2.3. Die Nichtigkeit oder Ungültigkeit einer dieser Bestimmungen hat nicht die Nichtigkeit der anderen Klauseln oder der Vereinbarung zur Folge. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist dann als eine wirksame Bestimmung zu lesen, deren Ergebnis dem mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung beabsichtigten Ergebnis möglichst nahe kommt.

2.4. Wenn LOUWERS MEDIAGROEP und der Kunde eine gesonderte schriftliche Vereinbarung treffen, gehen die Bestimmungen der gesonderten Vereinbarung diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, sofern LOUWERS MEDIAGROEP dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten dann als ergänzendes Recht, soweit sie anwendbar sind.

3. Angebot und Abschluss der Vereinbarung

3.1. Der Vertrag kommt zustande durch die schriftliche oder elektronische Unterzeichnung des Angebots- oder Bestellformulars von LOUWERS MEDIAGROEP durch den Kunden, oder durch eine ausdrückliche und eindeutige Zustimmung des Kunden per E-Mail, WhatsApp oder über einen anderen Kommunikationskanal mit dem Angebot von LOUWERS MEDIAGROEP.

3.2. LOUWERS MEDIAGROEP behält sich das Recht vor, Bewerbungen nach eigenem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen.

4. Ausführung und Modalitäten des Auftrags

4.1. LOUWERS MEDIAGROEP ist stets bestrebt, dass die von ihr erbrachten Dienstleistungen und Produkte dem Vereinbarten, den im Angebot genannten Spezifikationen sowie den angemessenen Anforderungen an die Tauglichkeit und/oder Verwendbarkeit, die der Kunde erwarten kann, und den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen entsprechen.

4.2. Vom Auftraggeber wird eine umfassende Zusammenarbeit erwartet. Der Kunde stellt LOUWERS MEDIAGROEP das gesamte grafische und sonstige physische und/oder digitale Material zur Verfügung, das LOUWERS MEDIAGROEP für die rechtzeitige Ausführung des Auftrags benötigt.

4.3. Der Kunde verpflichtet sich, stets pünktlich, d.h. innerhalb von 48 Stunden (achtundvierzig Stunden) nach Aufforderung durch LOUWERS MEDIAGROEP alle angeforderten Rückmeldungen und/oder Informationen und/oder grafisches und anderes physisches und/oder digitales Material, das für die Ausführung des Auftrags erforderlich ist, zu liefern. Werden die angeforderten Informationen, Rückmeldungen, Grafiken und sonstiges physisches und/oder digitales Material nicht rechtzeitig, unvollständig oder fehlerhaft zur Verfügung gestellt, ist LOUWERS MEDIAGROEP berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen, auf ein späteres Datum zu verschieben und/oder die sich daraus ergebenden zusätzlichen Kosten auf den Auftraggeber zu übertragen.

4.4. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung von LOUWERS MEDIAGROEP zur Lieferung des Anzeigenmaterials nicht nach, so ist LOUWERS MEDIAGROEP berechtigt, den erteilten Auftrag für die betreffende Ausgabe dennoch zu berechnen. Dem Auftraggeber wird dann die Möglichkeit eingeräumt, eine Anzeige in einer späteren Ausgabe zu schalten, sofern dies innerhalb eines Zeitrahmens von 12 (zwölf) Kalendermonate.

4.5. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Materialien, Informationen und Erkenntnisse selbst verantwortlich. Im Falle von Unstimmigkeiten in den zur Verfügung gestellten Materialien, Informationen und Erkenntnissen trägt der Kunde alle Kosten, die sich daraus ergeben könnten.

4.6. Der Kunde erkennt an, dass er über das gesamte an LOUWERS MEDIAGROEP übergebene Material frei verfügen kann und verpflichtet sich, LOUWERS MEDIAGROEP diesbezüglich von allen möglichen Ansprüchen Dritter vollständig freizustellen.

4.7. Wenn das vom Kunden zur Verfügung gestellte Material gegen die Moral, die öffentliche Ordnung oder die Werbeethik verstößt oder LOUWERS MEDIAGROEP in irgendeiner Weise Schaden zufügen könnte, ist LOUWERS MEDIAGROEP berechtigt, den Auftrag abzulehnen, ohne dem Kunden eine Entschädigung oder einen Schadenersatz zu schulden.

4.8. LOUWERS MEDIAGROEP ist bei der Erbringung von Dienstleistungen und der Verarbeitung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Materialien nur an eine Mittelverpflichtung gebunden.

4.9. Der zwischen LOUWERS MEDIAGROEP und dem Auftraggeber vereinbarte Auftrag umfasst nur das, was im angenommenen Angebots- und/oder Auftragsformular enthalten war, sowie gegebenenfalls die zusätzlichen Leistungen oder Änderungen des Auftrags, die von LOUWERS MEDIAGROEP zu einem späteren Zeitpunkt ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

Alle Leistungen, die im Angebot, im Bestellformular, im Vertrag oder in der schriftlichen Mitteilung nicht ausdrücklich als "einschließlich" bezeichnet werden, sind nicht Teil des ursprünglichen Vertrags zwischen LOUWERS MEDIAGROEP und dem Kunden. Werden diese dennoch erbracht oder geliefert, so gelten sie als weitere Arbeiten und werden stets gesondert in Rechnung gestellt. Zusätzliche Arbeiten unterliegen in vollem Umfang den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4.10. Der im Kostenvoranschlag und/oder im Auftragsformular angegebene Preis berücksichtigt nicht die Kosten für das Layout (sowohl für den Druck als auch für die Digitalisierung). Dabei handelt es sich um Kosten, die erforderlich sein können, um das vom Kunden gelieferte Material druck- oder veröffentlichungsfähig zu machen, wie z. B. die Kosten für den Seitensatz, das Lektorat, die Vorbereitung von Filmen oder Zeichnungen, die Komposition und Übersetzung, die Verbesserung eines Wortes oder einer Tonart, die Nutzbarmachung des gelieferten Materials für die Online-Veröffentlichung usw. Diese Layoutkosten werden dem Kunden zusätzlich auf der Grundlage der von LOUWERS MEDIAGROEP angewandten Produktionstarife in Rechnung gestellt.

4.11. Die Ausführungs- und Lieferfristen werden nur informationshalber angegeben und sind daher für LOUWERS MEDIAGROEP nicht verbindlich, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Ausführungs- oder Lieferverzögerungen können jedoch niemals zu Geldstrafen, Schadensersatz oder zur Auflösung des Vertrags oder zur Verweigerung der Abnahme der Produkte führen.

4.12. Physische Produkte werden immer auf Risiko und Kosten des Kunden transportiert. Die Lieferung der physischen Produkte erfolgt in der Niederlassung von LOUWERS MEDIAGROEP in Oostkamp (Belgien), sofern nicht anders vereinbart. Von diesem Zeitpunkt an geht das volle Risiko für die Waren auf den Kunden über.

5. Annullierung des Auftrags

5.1. Jede Stornierung des Auftrags durch den Kunden muss schriftlich erfolgen und ist nur nach schriftlicher Bestätigung durch LOUWERS MEDIAGROEP gültig.

5.2. Im Falle einer Stornierung durch LOUWERS MEDIAGROEP vor Beginn des Auftrags schuldet der Kunde eine pauschale Entschädigung in Höhe von 50% (fünfzig Prozent) des für den Auftrag vereinbarten Gesamtpreises, unbeschadet des Rechts von LOUWERS MEDIAGROEP, eine höhere Vergütung zu verlangen.

5.3. Im Falle einer Stornierung während der Ausführung des Auftrags durch LOUWERS MEDIAGROEP muss der Kunde LOUWERS MEDIAGROEP die bereits erbrachten Leistungen und/oder die bereits angefallenen Kosten im Zusammenhang mit dem Auftrag erstatten, zuzüglich einer pauschalen Entschädigung in Höhe von 50% (fünfzig Prozent) des vereinbarten Preises für die noch nicht erbrachten/gelieferten Dienstleistungen oder Produkte. Das Recht von LOUWERS MEDIAGROEP, eine höhere Vergütung zu verlangen, bleibt davon unberührt.

6. Angebote und Kostenvoranschläge

6.1. Alle Kostenvoranschläge und Offerten erfolgen unter Vorbehalt und sind für LOUWERS MEDIAGROEP unverbindlich. Sie gelten ausschließlich für den Kunden, an den das Angebot gerichtet ist.

6.2. Angebote und Kostenvoranschläge sind nur für die im Angebot angegebene Zeit gültig. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist dies eine Bedingung für 30 (dreißig) Tage, gerechnet ab dem Tag des Versands.

6.3. Aus vergangenen Angeboten oder Preisschätzungen für zukünftige Aufträge können keine Rechte abgeleitet werden.

7. Preise und Zahlungsmodalitäten

7.1. Die Preise sind immer in Euro und ohne Mehrwertsteuer angegeben. Mehrwertsteuer, Lieferkosten und andere zusätzliche Kosten werden immer separat ausgewiesen und gehen vollständig zu Lasten des Kunden.

7.2. LOUWERS MEDIAGROEP behält sich das Recht vor, Vorauszahlungen zu verlangen.

7.3. Die Rechnungen sollten immer innerhalb einer Frist von 30 (dreißig) TageDie Rechnungen sind ab dem Tag nach ihrer Versendung per E-Mail zu begleichen, es sei denn, die Vertragsparteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind die Rechnungen per Banküberweisung gemäß den auf der Rechnung angegebenen Zahlungsmodalitäten zu begleichen.

7.4. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, aus welchem Grund auch immer, kann LOUWERS MEDIAGROEP ein Inkassoverfahren einleiten, auch über eine externe Partei, an die sie die zu diesem Zweck erforderlichen Kundendaten übermittelt. Der Kunde bleibt in jedem Fall für die vollständige Erstattung der außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Inkassokosten haftbar.

7.5. Dieser Artikelabschnitt gilt für Kunden in Belgien. Bei Zahlungsverzug werden die fälligen Beträge von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung um einen Zins erhöht, der sich aus dem um acht Prozentpunkte erhöhten Referenzzinssatz ergibt und auf den höheren halben Prozentpunkt aufgerundet wird. Darüber hinaus werden die fälligen, aber nicht am Fälligkeitstag gezahlten Beträge von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung um eine feste Entschädigung in Höhe von 10% (zehn Prozent) des noch ausstehenden Betrags, mindestens jedoch 40 € (vierzig Euro)Unbeschadet des Rechts von LOUWERS MEDIAGROEP auf eine angemessene Entschädigung für alle anderen Inkassokosten, die diesen Pauschalbetrag übersteigen und die durch den Zahlungsverzug entstanden sind.

7.5. Dieser Artikelabschnitt gilt für Kunden in den Niederlanden. Bei Zahlungsverzug werden die geschuldeten Beträge von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung um die gesetzlichen Handelszinsen ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Tag der vollständigen Zahlung erhöht. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu zahlen, die LOUWERS MEDIAGROEP billigerweise für die Eintreibung der Forderung aufwendet. Die außergerichtlichen Kosten betragen mindestens 15% (fünfzehn Prozent) des geschuldeten Betrags, mindestens jedoch 40 € (vierzig Euro)Unbeschadet des Rechts von LOUWERS MEDIAGROEP auf eine höhere Entschädigung für die tatsächlich entstandenen Kosten.

7.6. Bei Nichtbezahlung einer Rechnung am Fälligkeitstag werden alle ausstehenden Rechnungen sofort und in voller Höhe fällig.

7.7. Bei Nichtbezahlung einer Rechnung behält sich LOUWERS MEDIAGROEP das Recht vor, ohne Inverzugsetzung oder gerichtliches Einschreiten weitere Lieferungen und/oder Leistungen auszusetzen oder den Vertrag als aufgelöst zu betrachten, unbeschadet seines Anspruchs auf Schadenersatz.

7.8. Im Falle einer Anfechtung der Rechnung durch LOUWERS MEDIAGROEP muss der Kunde per Einschreiben innerhalb der 8 (acht) Kalendertage nach Erhalt unter Androhung der Verwirkung.

7.9. Die Aufrechnung ist ausdrücklich ausgeschlossen.

8. Garantie auf gelieferte Produkte

8.1. LOUWERS MEDIAGROEP garantiert, dass die gelieferten Produkte mit der Bestellung übereinstimmen und den normalen Erwartungen des Kunden entsprechen. Der Kunde muss die gelieferten Produkte immer bei der Lieferung prüfen. Erkennbare Mängel muss der Kunde LOUWERS MEDIAGROEP unverzüglich schriftlich und unter Angabe von Gründen mitteilen. Erfolgt keine schriftliche Mitteilung, so gilt die Lieferung als vertragsgemäß.

8.2. Versteckte Mängel muss der Kunde LOUWERS MEDIAGROEP unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich und unter Angabe von Gründen mitteilen. 3 (drei) Monate nach der Lieferung der Waren. Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert.

8.3. Eine Beschwerde berechtigt den Kunden nicht zur Aussetzung seiner Zahlungsverpflichtungen.

8.4. Nach einer Mitteilung des Kunden gemäß Artikel 8.1 oder 8.2 ist LOUWERS MEDIAGROEP nach eigenem Ermessen berechtigt, die mangelhaften Produkte oder Dienstleistungen zu ersetzen oder erneut zu erbringen oder eine Gutschrift in Höhe des entsprechenden Rechnungsbetrags auszustellen.

9. Rechte an geistigem Eigentum

9.1. Nach vollständiger Bezahlung der Rechnungen erwirbt der Auftraggeber alle geistigen Eigentumsrechte an dem, was LOUWERS MEDIAGROEP in seinem Auftrag hergestellt hat. Je nach Auftragsgegenstand kann es sich dabei um Urheberrechte, Zeichnungs- und Designrechte und andere anwendbare (geistige) Eigentumsrechte handeln.

9.2. Die oben genannte Übertragung von Eigentumsrechten erstreckt sich niemals auf Konzepte, Techniken, spezifische Fertigkeiten, Methodologien, Arbeitsmethoden, vorprogrammierte Routinen oder Verfahren und Technologien, die Teil des Know-hows von LOUWERS MEDIAGROEP sind. Diese bleiben immer integraler Bestandteil des Eigentums von LOUWERS MEDIAGROEP.

9.3. Alle von LOUWERS MEDIAGROEP erstellten und/oder zur Verfügung gestellten Materialien dürfen nur für die im Voraus mitgeteilten Zwecke und/oder Ziele verwendet werden. Eine unberechtigte Nutzung führt daher zu einer Entschädigung für LOUWERS MEDIAGROEP in Höhe des Rechnungsbetrags zuzüglich eines Aufschlags von 50%getrennt für jeden festgestellten Verstoß.

9.4. Der Kunde ist für jede festgestellte unbefugte Nutzung durch Dritte verantwortlich.

9.5. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass LOUWERS MEDIAGROEP jederzeit auf sein Unternehmen und/oder seinen Handelsnamen in Form von Referenzen und Bewertungen verweisen darf, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1. LOUWERS MEDIAGROEP bleibt bis zur vollständigen Begleichung der von ihr in Rechnung gestellten Preise, eventueller Zinsen, Schäden und Kosten Eigentümer der gelieferten Produkte, Materialien und/oder Kreationen, die durch geistige Eigentumsrechte geschützt sind.

10.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter den Eigentumsvorbehalt fallenden Waren, Materialien und/oder geistigen Eigentumsrechte zu veräußern, zu verändern, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.

11. Höhere Gewalt und Haftung

11.1. LOUWERS MEDIAGROEP kann seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag aussetzen, wenn es seinen Verpflichtungen aufgrund von vorübergehender höherer Gewalt nicht nachkommen kann. Unter höherer Gewalt werden in diesen allgemeinen Bedingungen, zusätzlich zu dem, was in dieser Hinsicht im Gesetz und in der Rechtsprechung verstanden wird, alle äußeren Ursachen verstanden, vorhersehbar oder unvorhersehbar, die LOUWERS MEDIAGROEP nicht beeinflussen kann, die aber LOUWERS MEDIAGROEP daran hindern, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehören auf jeden Fall, aber nicht ausschließlich: Feuer, Unfälle, falsche oder verspätete Lieferung durch Dritte, Streiks, Unruhen, Krieg, staatliche Maßnahmen und Transportbeschränkungen. In diesem Fall ist LOUWERS MEDIAGROEP nur verpflichtet, den Auftrag auszuführen oder die sonstigen Verpflichtungen zu erfüllen, sobald dies vernünftigerweise möglich ist.

Wenn jedoch die Ausführung des Auftrags unmöglich geworden ist, hat LOUWERS MEDIAGROEP das Recht, den Vertrag als beendet zu betrachten, und der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der bereits an LOUWERS MEDIAGROEP gezahlten Beträge für noch nicht erbrachte Leistungen, ohne zusätzliche Entschädigung.

11.2. Wenn LOUWERS MEDIAGROEP zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt seine Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat oder nur teilweise erfüllen kann, ist LOUWERS MEDIAGROEP berechtigt, die bereits ausgeführten Arbeiten/gelieferten Produkte gesondert in Rechnung zu stellen, und der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen.

11.3. Die Haftung von LOUWERS MEDIAGROEP ist stets auf unmittelbare Schäden beschränkt und kann nur geltend gemacht werden, wenn sie auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist oder - außer im Falle höherer Gewalt oder unvorhergesehener Umstände - auf die Nichterfüllung einer Verpflichtung, die eine der wesentlichen Vertragspflichten darstellt. LOUWERS MEDIAGROEP ist in keinem Fall haftbar oder verpflichtet, immaterielle, indirekte oder Folgeschäden zu ersetzen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Gewinneinbußen, Umsatzeinbußen, Einkommensverluste, Produktionsbeschränkungen, Verwaltungs- oder Personalkosten, Anstieg der allgemeinen Kosten, Verlust von Kunden oder Forderungen Dritter.

Diese Bestimmung und andere Bestimmungen in diesen allgemeinen Bedingungen, die eine Haftungsbeschränkung enthalten, gelten sowohl vertraglich als auch außervertraglich und gelten zugunsten von LOUWERS MEDIAGROEP, seinen Mitarbeitern und Geschäftsführern.

11.4. LOUWERS MEDIAGROEP, seine Mitarbeiter und Direktoren können nicht (direkt) außervertraglich haftbar gemacht werden, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

11.5. Die volle Haftung von LOUWERS MEDIAGROEP ist jederzeit auf maximal den Betrag begrenzt, den der Haftpflichtversicherer von LOUWERS MEDIAGROEP in dieser Hinsicht zahlt. Wird kein Versicherer eingeschaltet, so beschränkt sich die Haftung von LOUWERS MEDIAGROEP auf höchstens den Betrag der Gesamtvergütung, die LOUWERS MEDIAGROEP für die Ausführung des Auftrags zusteht.

11.6. Soweit LOUWERS MEDIAGROEP bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen auf die Mitwirkung, Leistungen und Lieferungen Dritter angewiesen ist, haftet es nicht für Schäden, die durch deren Verschulden entstehen (z. B. Liefer-, Liefer- oder Leistungsfehler).

11.7 LOUWERS MEDIAGROEP darf stets darauf vertrauen, dass die vom Kunden gelieferten Informationen richtig und vollständig sind. Sollte die Haftung von LOUWERS MEDIAGROEP aufgrund von unrichtigen und/oder unvollständigen Angaben des Kunden beeinträchtigt werden, muss der Kunde alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um LOUWERS MEDIAGROEP von jeglicher Haftung und/oder jeglichem Schaden freizustellen, der ihm dadurch entstehen könnte.

11.8. LOUWERS MEDIAGROEP haftet nicht für Folgen, Kosten oder Schäden (Entschädigungen), die sich aus der Übermittlung von nicht urheberrechtsfreien Fotografien, Bildern oder anderen Materialien durch den Kunden ergeben können. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für alle Folgen, Kosten und eventuelle Schäden (Entschädigungen), die sich daraus ergeben. Der Kunde stellt LOUWERS MEDIAGROEP von jeglicher Haftung und/oder jeglichem Schaden, der ihm daraus entstehen könnte, vollständig frei.

11.9. Erfüllt eine der Parteien den Vertrag nicht, nur teilweise oder nicht ordnungsgemäß, so hat die geschädigte Partei die andere Partei innerhalb einer Frist von drei Wochen schriftlich zu benachrichtigen. 14 (vierzehn) Kalendertage unter Angabe von Gründen und einer Schätzung des erlittenen Schadens. Dies entbindet den Kunden in keinem Fall von der Verpflichtung zur Zahlung von Rechnungen, die nicht unmittelbar mit dem Schaden zusammenhängen.

11.10. Nach einer Inverzugsetzung durch den Kunden ist LOUWERS MEDIAGROEP stets berechtigt, dem Verzug abzuhelfen.

12. Verarbeitung von personenbezogenen Daten

12.1. LOUWERS MEDIAGROEP und/oder der/die von ihr Beauftragte(n) erheben und verarbeiten die vom Kunden erhaltenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung, der Erfüllung von Aufträgen, der Bearbeitung von Reklamationen, des Rechnungseinzugs, der Werbe- oder Informationskommunikation, der Kundenverwaltung, der Buchhaltung und des Direktmarketings in Übereinstimmung mit dem Allgemeine Datenschutzverordnung (AVG/GDPR) und die einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften (in Belgien: das Gesetz vom 30. Juli 2018 über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten; in den Niederlanden: die Uitvoeringswet Algemene Verordening Gegevensbescherming). Die Rechtsgrundlagen sind die Erfüllung des Vertrags, die Einwilligung, die Erfüllung gesetzlicher und behördlicher Verpflichtungen und/oder das berechtigte Interesse. Möchten Sie mehr wissen? Lesen Sie die Datenschutzbestimmungen auf der Website.

13. Rechtsstreitigkeiten und anwendbares Recht

13.1. Bei Streitigkeiten, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Gültigkeit, der Erfüllung oder der Auslegung des Vertrags oder der Dienstleistungen ergeben oder damit zusammenhängen, werden die Parteien eine gütliche Lösung anstreben.

13.2. Dieser Artikelabschnitt gilt für Kunden von Louwers Mediagroep BVBA in Belgien.
Die Belgisches Recht gilt ausschließlich für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Gültigkeit, der Erfüllung oder der Auslegung des Vertrags oder der Dienstleistung, die nicht gütlich beigelegt werden können. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist der Belgische Gerichte in Gent, Abteilung Brüggeausschließlich kompetent.

13.2. Dieser Artikelabschnitt gilt für Kunden von Louwers Mediagroep B.V. in den Niederlanden.
Die niederländisches Recht gilt ausschließlich für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Gültigkeit, der Erfüllung oder der Auslegung des Vertrags oder der Dienstleistung, die nicht gütlich beigelegt werden können. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist der Landgericht Limburgmit Sitz in Roermond, ausschließlich zuständig.